Administrative Aufgaben, die für den Spielbetrieb der einzelnen Mannschaften des USV Furth benötigt werden, sind im Online-System des NÖFV abgebildet.
Der Einstieg ins Online System erfolgt über folgende Webseite
https://netzwerk.fussballoesterreich.at/fv/
Personen, die in der Sektion Fußball des USV Furth eine Funktion übernehmen, müssen im Online System angelegt werden, und erhalten automatisch alle benötigten Berechtigungen. Das Anlegen von Personen im Onlinesystem wird entweder vom Obmann (oder Obmann Stv), vom Schriftführer (Schriftführer Stv) oder vom (Jugendleiter Stv) veranlasst.
Für das Anlegen von Personen im Online System werden zumindest folgende Daten der anzulegenden Person benötigt. Die benötigten Daten werden via E-mail an Rechtevergabe@usvfurth.at gesendet. Der Prozess der Rechtevergabe ist damit auch im Postfach Rechtevergabe dokumentiert.
Funktion:
Vorname:
Nachname:
Geburtsdatum:
eMail-Adresse:
Foto: (optional):
Angelegt können die Personen nur vom Vereinsadmin werden, an den die Mails des Postfach Rechtevergabe@usvfurth.at automatisch weitergeleitet werden.
Folgende Berechtigungen (oder besser Berechtigungsgruppen) sind im Fußball Online System des NÖFV vorgesehen.
Die einzelnen Berechtigungen werden beim USV Furth wie folgt den Funktionen in der Sektion Fußball zugeordnet.
Vereinsadmin: | Administrator Online System |
Vereinsbevollmächtigter: | Trainer |
Nachwuchsleiter: | Jugendleiter, Jugendleiter-Stellvertreter |
Online Spieleranmeldung: | Obmann, Jugendleiter, Jugendleiter-Stellvertreter, Sportlicher Leiter |
Meldeberechtigt Transfers: | Obmann, Sportlicher Leiter, Sektionsleiter |
Meldeberechtigt Transfers Nachwuchs: | Obmann, Jugendleiter, Jugendleiter-Stellvertreter, Sportlicher Leiter, Sektionsleiter |
Redakteur: | Individuelle Vergabe – bei Interesse |
Livebericht-Erstatter: | Individuelle Vergabe – bei Interesse |
Datenschutz-Zuständiger: | Obmann |
Der Rechteentzug erfolgt ebenfalls durch e-mail an Rechtevergabe@usvfurth.at. Berechtigt für den Rechteentzug ist der Obmann, der Obmann Stv. und der Schriftführer (Schriftführer Stv.) und für den Jugendbereich der Jugendleiter (Jugendleiter Stv.) berechtigt.